Verwaltung Ihres Sondereigentums

Die Verwaltung von Sondereigentum kommt der Mietshausverwaltung nahe, mit dem kleinen Unterschied, dass es sich meist um die Verwaltung einer einzelnen Wohnung (Sonder- oder Teileigentum) oder manchmal auch mehrerer Wohnungen innerhalb einer
Wohnungseigentümergemeinschaft handelt.

Dies beinhaltet je nach vertraglicher Gestaltung die Erledigung aller Angelegenheiten, die zur ordnungsgemäßen Verwaltung und Betreuung von Sondereigentum nebst dazugehöriger Sondernutzungsrechte gehört.

Wenn Sie also Eigentümer einer Wohnung sind und keine Arbeit mit Ihrem Eigentum haben möchten, dann legen Sie Ihre Wohnung/Immobilie in unsere Hände.
Sprechen Sie mit uns, und überzeugen Sie sich selbst.